Mädchen für Hitler – BDM
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Mit dem „Gesetz über die Hitlerjugend“ von 1936 wurde die Mitgliedschaft im BDM für alle Mädchen der entsprechenden Jahrgänge verpflichtend. Alles war genauestens strukturiert: Gegliedert war der BDM in „Gaue“, „Mädelringe“, „Gruppen“, „Schare“ und „Mädelschaften“. Während eine Mädelschaft 10 bis 15 Mädchen umfasste, waren in einem Untergau fünf Mädelringe zusammengeschlossen. Die Mädelringe bestanden wiederum aus vier Mädelgruppen (etwa 360 bis 540 Mädchen). In einem Obergau waren dann etwa 25 Untergaue zusammengefasst. Wie die HJ war der BDM zudem nach Alter und nach Regionen untergliedert. Bis zum 14. Lebensjahr gehörte man dem „Jungmädelbund“ an, bis 18 Jahre dem eigentlichen BDM und für die 18- bis 21-jährigen jungen Damen gab es das BDM-Werk „Glaube und Schönheit“. Geführt wurde der BDM zwischen 1939 bis 1945 von Dr. Jutta Rüdiger, einer promovierten Psychologin. Nach Kriegsende verbrachte diese zweieinhalb Jahre in amerikanischer und britischer Internierung, um dann 1948 eine psychologische Praxis in Düsseldorf zu gründen als Kinder- und Jugendpsychologin zu arbeiten. Noch bis wenige Jahre vor ihrem Tod im Jahr 2001 verfasste sie Bücher, in denen sie sich um eine historische Rehabilitierung des BDM bemühte.
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